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II. Ansätze zur Selbstregulierung im Gesundheitswesen

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Mit Regelwerken wie den Verhaltenskodizes des Vereins „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V.“ (FSA),[43] den Regelwerken des „Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen e.V.“ (AKG),[44] dem Kodex „Medizinprodukte“ des „Bundesverbands Medizintechnologie e.V.“ (BVMed),[45] dem Kodex des Verbands der Diagnostica-Industrie e.V. (VDGH),[46] den Kodizes der „European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations“ (EFPIA)[47] oder dem Eucomed Code of Business Practice[48] haben sich im Bereich der Medizinindustrie eine Vielzahl an Ansätzen zur freiwilligen Selbstregulierung entwickelt,[49] die – unter anderem – darauf abzielen, sachwidrige finanzielle Einflussnahmen auf Heilberufsangehörige zu verhindern.[50]

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Als Instrument der Selbstregulierung im weiteren Sinne dürfte auch die internationale „No-Free-Lunch“-Bewegung zu qualifizieren sein, deren deutscher Ableger unter MEZIS („Mein Essen zahle ich selbst!“) firmiert.[51] Hier haben sich Heilberufsangehörige zusammengeschlossen, die Essenseinladungen und die Annahme von Geschenken durch Pharmaunternehmen, insbesondere im Bereich des Fortbildungssponsorings, generell ablehnen.[52]

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