Читать книгу Handbuch Wirtschaftsstrafrecht - Udo Wackernagel, Axel Nordemann, Jurgen Brauer - Страница 455

3. Empirische Bedeutung

Оглавление

23

Die Relevanz der §§ 299a, 299b StGB in der Strafverfolgungspraxis hält sich noch deutlich in Grenzen.[106] So weist das Bundeslagebild Korruption für das Jahr 2017 nur 62 polizeilich registrierte Verdachtsfälle (davon die Hälfte aus Niedersachsen) nach § 299a StGB (2016: 8 Fälle) und 66 Fälle nach § 299b StGB (2016: 6 Fälle) aus.[107] In der Polizeilichen Kriminalstatistik sind für den Berichtszeitraum 2017 lediglich 4 Fälle des § 299a StGB und 3 Fälle des § 299b StGB registriert.[108] Das Fallaufkommen ist damit gegenüber anderen Formen der Delinquenz im Gesundheitswesen wie etwa dem Abrechnungsbetrug (5588 Fälle im Jahr 2017, 2465 Fälle im Jahr 2016) zu vernachlässigen. Ob dies an einem generell vorsichtigen Umgang der Strafverfolgungsbehörden mit den neuen Tatbeständen[109] oder eher an vielleicht noch fehlender Anwendungsroutine liegt, wird erst die Zukunft erweisen.

Handbuch Wirtschaftsstrafrecht

Подняться наверх