Читать книгу Völkerrecht - Bernhard Kempen - Страница 247

I. Allgemeines

Оглавление

Das Territorium ist nach der Jellinekʼschen Drei-Elemente-Lehre (→ Staat) eine der drei Grundvoraussetzungen für Staatlichkeit überhaupt. Zudem markiert das Territorium denjenigen Raum, innerhalb dessen ein Staat zum Setzen von Hoheitsakten grds. befugt ist. Fragen des Erwerbs oder Verlusts von → Staatsgebiet sind daher völkerrechtlich von zentraler Bedeutung. Entsprechend zivilrechtlichen Grundsätzen ist zwischen originärem und derivativem Gebietserwerb zu unterscheiden. Der originäre Gebietserwerb betrifft die Erlangung territorialer → Souveränität hinsichtlich eines bislang herrenlosen Gebiets (terra nullius). Derartige Fälle kommen heutzutage allerdings nur noch ausgesprochen selten vor. Im Vordergrund steht daher heute der derivative, d. h. von einem vorherigen Souverän abgeleitete Gebietserwerb.

Völkerrecht

Подняться наверх