Читать книгу Völkerrecht - Bernhard Kempen - Страница 253
5. Naturereignisse
ОглавлениеUnter gewissen Umständen können Naturereignisse einen Gebietserwerb zur Folge haben. Beispiele sind die allmähliche Anschwemmung von Land (alluvio) oder das Auftauchen von Inseln in den Territorialgewässern eines Staates. Demgegenüber hat eine durch Naturkatastrophen o.Ä. bewirkte plötzlichen Änderung eines Flusslaufs (avulsio), welcher die Grenze zwischen zwei Staaten bildet, keine Auswirkungen auf den Grenzverlauf und damit auf den Gebietsbestand.