Читать книгу Völkerrecht - Bernhard Kempen - Страница 252

4. Adjudikation

Оглавление

Wenn ein Gebiet mittels Adjudikation erworben wird, so erfolgt dies durch eine konstitutiv wirkende Entscheidung einer internationalen Instanz. Hierbei muss es sich nicht notwendigerweise um ein Gericht oder → Schiedsgericht handeln, möglich ist auch die Entscheidung einer → Internationalen Organisation (z. B. Zusprechung der Aaland-Inseln an Finnland durch den Völkerbundrat im Jahr 1921). Da der Adjudikation rechtsgestaltende Wirkung zukommt, sind all diejenigen Fälle auszunehmen, in denen über die Gebietszugehörigkeit allein auf Grundlage des geltenden Völkerrechts entschieden wird. Derartige Urteile des → IGH oder eines Schiedsgerichts (→ Schiedsgerichtsbarkeit, internationale) besitzen lediglich feststellenden Charakter und bilden daher keinen Fall der Adjudikation.

Völkerrecht

Подняться наверх