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III. Durchsetzungsmechanismen
ОглавлениеMit der Gewährleistung des Schutzes der in der AMRK enthaltenen Menschenrechte sind im Wesentlichen zwei Organe betraut: die Interamerikanische Menschenrechtskommission, ein Expertengremium bestehend aus sieben unabhängigen, von der Generalversammlung der OAS gewählten Persönlichkeiten (Art. 34 ff. AMRK; Art. 106 OAS-Charta), und der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte (Art. 52 ff. AMRK) mit Sitz in San José, Costa Rica. Unterstützt wird die IAMRK vom zentralen Sekretariat der OAS in Washington, D.C.; der Gerichtshof hat sein eigenes Sekretariat.
Die Konvention sieht ein Individualbeschwerdeverfahren, Staatenbeschwerden sowie ein Gutachtenverfahren vor. Das Mandat der Menschenrechtskommission umfasst überdies die Förderung der Achtung und Verteidigung von Menschenrechten, einschließlich der Beratung und Unterrichtung der Organe der OAS und ihrer Mitgliedstaaten. Dementsprechend ist sie mit Durchsetzungs- und Überwachungsaufgaben politisch-diplomatischer Prägung betraut, zu denen die Prüfung von Staatenberichten, die Untersuchung von bestimmten Situationen oder Staaten, Vor-Ort-Besuche und die Beauftragung von Sonderberichterstattern zu bestimmten Themen zählen.