Читать книгу Europarecht - Bernhard Kempen - Страница 24
На сайте Литреса книга снята с продажи.
b) Hinreichend qualifizierte Verletzung einer höherrangigen Rechtsnorm
Оглавление16
Eine „hinreichend qualifizierte Verletzung einer höherrangigen, dem Schutz des Einzelnen dienende Rechtsnorm“ (s. Rn. 12) muss zudem offenkundig und erheblich sein.