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aa) Verletzung einer Schutznorm
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Voraussetzung für einen Schadensersatz ist also, dass eine Rechtsnorm verletzt wurde, die den Schutz der Interessen des Geschädigten bezweckt (dazu EuG, Urt. v. 19.10.2005, T-415/03 – Cofradía de pescadores de „San Pedro“ de Bermeo/Rat –, Rn. 86). Zu den vom Gerichtshof der EU anerkannten Schutznormen gehören bspw. die Grundfreiheiten (→ Grundfreiheiten: Allgemeine Lehren), die Diskriminierungsverbote (→ Diskriminierungsverbot, allgemeines) und die Grundrechte der → Grundrechtecharta.