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1. Der Arbeitnehmerbegriff im eigentlichen Sinne
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Im vorstehenden Abschnitt wurde herausgearbeitet, dass es letztlich bereichsunabhängig für die Definition des Arbeitgeberbegriffs auch einer Bestimmung des Arbeitnehmerbegriffs bedarf. Dabei überrascht es nach den vorstehenden Ausführungen kaum, dass auch dieser in den Regelungsbereichen des Arbeits-, Sozial- und Steuerrechts verschieden definiert ist.