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§ 5Die Geschichte der ZPO

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Literatur: Damrau, Die Entwicklung einzelner Prozessmaximen seit der Reichszivilprozeßordnung von 1877, 1975; Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozessrecht, § 4, § 5; Höland, Dr. jur. Viktor Hoeniger, Reichsgerichtsrat. Aus einem deutschen Richterleben, 2020; Kissel, 125 Jahre Reichsjustizgesetze, NJW 2004, 2872; Stein/Jonas/Brehm, Kommentar zur Zivilprozessordnung, vor § 1, Rn. 128 ff.

23Schon vor Inkrafttreten des BGB, also vor der Rechtseinheit im materiellen Recht, wurden die partikularen Rechtsordnungen auf dem Gebiet des Deutschen Reichs durch ein einheitliches Zivilprozessrecht abgelöst. Im Jahr 1877 wurde nämlich als eines der Reichsjustizgesetze die Civilprozessordnung (CPO) – so die damalige Schreibweise – verabschiedet. Sie trat am 1.10.1879, damit zwanzig Jahre vor dem BGB, in Kraft. Weitere Reichsjustizgesetze sind bzw. waren die Strafprozessordnung (StPO), das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und die – im Jahr 1999 durch die Insolvenzordnung (InsO) – abgelöste Konkursordnung (KO).

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