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2.2.2 Herleitung aus dem Griechischen

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Erstmals und ausführlich hat Wilhelm Heitmüller griechische Papyri, Inschriften und Ostraka dahingehend untersucht und fand die Formulierung „εἰς τὸ ὄνομα XY“ als Fachausdruck im Bankenwesen für „etwas auf das Konto von XY zu transferieren“ vor.1 Sämtliche neutestamentlichen Varianten gehen seiner Meinung nach auf diesen finanztechnischen Ausdruck zurück: Metaphorisch würde der Christ in der Taufe „auf das Konto Christi eingezahlt“. Die Analyse der neutestamentlichen Verse führt ihn sodann zu der Überzeugung: „Somit dürfte sicher sein, dass εἰς τὸ ὄνομα τινος nicht nur die Zueignung an eine Person, die Herstellung des Zugehörigkeitsverhältnisses bezeichnet, sondern die Zueignung unter – irgendwelchem – Gebrauch des Namens der betreffenden Person.“2 Dass die Formel hier bedeutungsgleich für den völlig anders gearteten Kontext der frühen Kirche angenommen wird, ist zu mindestens anzufragen, zumal eine zweite Herleitungsmöglichkeit, nämlich aus dem Hebräischen, existiert.

Die Taufe auf den Tod Christi

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