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3.4.4 Förderndes und nicht-dirigierendes Handeln

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„Diese Tätigkeiten einer Person sind die Folge ihrer gleichzeitigen Haltung von einfühlendem Verstehen, Achtung, Wärme sowie von Echtheit und stehen in Übereinstimmung mit diesen.“ (TAUSCH/ TAUSCH, 244)

Sie sind sozial reversibel, was bedeutet, dass Kinder sich gegenüber Erwachsenen in ähnlicher Weise verhalten dürfen, ohne gegen die Achtung des Erwachsenen zu verstoßen. Sie werden im Gegenteil als wünschenswerte und förderliche Verhaltensweisen angesehen und bereichern die Beziehung.

Es sind Aktivitäten für das Kind, die mit ihm zusammen gemacht werden und nicht gegen das Kind gedacht sind. Zwischen Kind und Erwachsenem besteht Übereinstimmung über den positiven Wert dieser Aktivitäten. Sie erleichtern und fördern das selbstständige, selbstverantwortliche Lernen, setzen selbstbestimmte Tätigkeiten und Kreativität frei und sind für alle Beteiligten förderlich (vgl. TAUSCH/TAUSCH, 245). Einige Beispiele (vgl. TAUSCH/TAUSCH, 247) für fördernde und nicht-dirigierende Tätigkeiten sind im einzelnen:

 sich für den anderen verfügbar halten,

 Angebote machen und Anregungen geben,

 mit ihm gemeinsame Aktivitäten ausüben,

 dem anderen Rückmeldung geben, ihm klärende Konfrontationen ermöglichen,

 mit ihm gemeinsame gefühlsmäßig bereichernde Erlebnisse machen.

Ausgangspunkt des folgenden Kapitels sind die Fragen, ob Eltern und Erzieher diese förderlichen Verhaltensformen den Kindern - insbesondere verhaltensauffälligen - in ausreichendem Maße entgegenbringen bzw. entgegenbringen können und ob Hunde sie nicht in diesem Bemühen sinnvoll unterstützen können.

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