Читать книгу Internationales Franchise-Recht - Dagmar Gesmann-Nuissl - Страница 13
b) Franchise-Nehmer
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Auch den Franchise-Nehmer treffen Aufklärungs- und Offenbarungspflichten, was seine Person, die dahinterstehenden Gesellschafter und seine finanziellen Verhältnisse anbelangt. Insoweit wird auch dort eine qualitative Selektion vorgenommen.