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bb) Welche Arten von Franchiseverträgen werden erfasst?
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Unter die vorgenannte, sehr weite Begriffsdefinition (alle Formen von Vertriebs- und Lizenzverträgen) lassen sich alle Erscheinungsformen eines Franchisesystems subsumieren.23 Erfasst werden alle (!) im gegenseitigen Interesse der Parteien geschlossenen Verträge, in denen die eine Vertragsseite der anderen gegenüber eine (Quasi-)Exklusivverpflichtung24 übernimmt. Dabei bezieht sich die Exklusivität insbesondere auf die Belieferungen oder die Versorgung des Betriebs des Franchise-Nehmers; eine Gebietsexklusivität ist hiervon nicht erfasst. Insofern gelten die nachfolgenden Ausführungen uneingeschränkt auch für alle Franchise-Typen, gleich ob der Franchise-Geber als natürliche oder juristische Person, als Mutter- oder Tochtergesellschaft agiert. Ferner gelten sie für MasterFranchiseverträge sowie Franchiseverträge ausländischer Franchise-Geber, sofern die im Franchiseverhältnis ausgeübte Geschäftstätigkeit auf dem Territorium Frankreichs stattfindet25.26