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a) Begriff

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Auf der Ebene des Schutzbereichs können sich Grundrechtskonkurrenzen ergeben. Grundrechte können miteinander konkurrieren, wenn derselbe Lebenssachverhalt den Schutzbereich mehrerer Grundrechte desselben Grundrechtsträgers eröffnet.

Beispiel

G ist ordentlicher Professor und Inhaber eines naturwissenschaftlichen Instituts an einer staatlichen Universität. Zur Verbesserung der Lehre in den Naturwissenschaften beschließt der zuständige Landesgesetzgeber, die in Vorlesungen angewendete Methodik zu vereinheitlichen. Für G bedeutet die Neuregelung, dass er zukünftig nicht mehr frei entscheiden kann, wie er seinen Studenten den Vorlesungsstoff vermittelt, sondern dass er detaillierten gesetzlichen Vorgaben folgen muss, die jede Flexibilität vermissen lassen. G ist mit diesem Beschluss überhaupt nicht einverstanden und fühlt sich in seinen Grundrechten verletzt, zumal die Kollegen der anderen Fachbereiche nach wie vor frei lehren dürfen. Dies sieht G überhaupt nicht ein und hält die Neuregelung für willkürlich.

Hinweis

Unterscheiden Sie den Begriff der Grundrechtskonkurrenz, den wir sogleich näher behandeln werden, von dem Begriff der Grundrechtskollision. Die Grundrechtskollision ist erst bei der Schrankenprüfung von Bedeutung (s.u. Rn. 156 ff.).

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Die Frage, welches Grundrecht einem anderen Grundrecht vorgeht, welches Grundrecht von einem anderen Grundrecht verdrängt wird oder welches Grundrecht neben einem anderen Grundrecht steht, ist allein wegen der unterschiedlichen Schranken, denen die einzelnen Grundrechte unterliegen (einfacher oder qualifizierter Gesetzesvorbehalt; schrankenlos gewährleistetes Grundrecht), von erheblicher Bedeutung. Schließlich richtet sich nach der jeweiligen Schranke, ob und ggf. wie weit die öffentliche Gewalt in ein Grundrecht zulässigerweise eingreifen darf.

JURIQ-Klausurtipp

In der Fallbearbeitung empfiehlt es sich, in einem allerersten Schritt den Sachverhalt grob daraufhin zu überprüfen, welche Grundrechte überhaupt thematisch einschlägig sein könnten (s.o. Rn. 69). Ist der Schutzbereich mehrerer Grundrechte desselben Grundrechtsträgers eröffnet, haben Sie einen Fall der Grundrechtskonkurrenz und müssen das Verhältnis der Grundrechte zueinander bestimmen.

Grundrechte

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