Читать книгу DS-GVO/BDSG - David Klein - Страница 516

d) Grenze der Unzulässigkeit

Оглавление

47

Damit besteht die Frage nach der Grenze, ab der von Unfreiwilligkeit gesprochen werden kann. Von einer deswegen unzulässigen Einwilligung ist auszugehen, wenn der Kauf eines Gerätes an eine Einwilligung in die werbliche Datenverarbeitung geknüpft ist, weil sie für die Erfüllung des Vertrages schlicht nicht erforderlich ist.[71] Eine Freiwilligkeit bei der Zustimmung in dieses Geschäftsgebaren liegt auch dann nicht vor, wenn das Gerät bei anderen Händlern erhältlich ist, die eine solche Koppelung nicht verlangen. Auch in Marktstrukturen, die nicht monopolistischer Art sind, ist über den Vertragsverschluss frei und unabhängig von einer dafür nicht erforderlichen Einwilligung zu entscheiden.[72]

DS-GVO/BDSG

Подняться наверх