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IV. Relevanz für Aufsichtsbehörden

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Im Hinblick auf praxistaugliche und zugleich rechtssichere Ansätze zur Prüfung des Alters der Nutzer und der Einwilligung des Trägers der elterlichen Verantwortung ist ein enger Dialog von Aufsicht und Verantwortlichen wünschenswert.

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