Читать книгу DS-GVO/BDSG - David Klein - Страница 65

6. Vorrangige Geltung des DS-GVO als unmittelbar geltendes Recht

Оглавление

93

Der Hinweis auf die vorrangige Geltung der DS-GVO vor den Vorschriften des BDSG folgt aus dem Charakter der DS-GVO als Verordnung i.S.d. Art. 288 UAbs. 2 AEUV. Die Vorschrift hat insoweit deklaratorischen Charakter, findet laut Gesetzesbegründung aber ihre Rechtfertigung darin, dass wenn in diesem Kapitel punktuelle Wiederholungen von sowie Verweise auf Bestimmungen aus der DS-GVO erfolgten, dies aus Gründen der Verständlichkeit und Kohärenz geschehe und die unmittelbare Geltung der DS-GVO unberührt lasse: „Durch den integrativen Ansatz, gemeinsame Bestimmungen ‚vor die Klammer‘ zu ziehen, trägt der Gesetzgeber diesem hier besonderen Umstand Rechnung und mindert die Herausforderungen für den Rechtsanwender soweit europarechtlich vertretbar unter gleichzeitiger normökonomischer Entlastung des Fachrechts.“[63]

DS-GVO/BDSG

Подняться наверх