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A. Einordnung und Hintergrund

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Einordnung und Hintergrund der Begriffsbestimmungen ergeben sich unmittelbar aus der nachfolgenden Kommentierung. Auf die einschlägigen Erwägungsgründe wird in der Kommentierung zur jeweiligen Begriffsbestimmung Bezug genommen. Wichtige Zusammenhänge mit dem BDSG a.F., der DSRL und dem BDSG n.F. lassen sich auch den jeweiligen Kommentierungen entnehmen.

DS-GVO/BDSG

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