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1. Allgemeines

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Da der Anwendungsbereich der DS-GVO nur dann eröffnet ist, wenn personenbezogene Daten i.S.d. Art. 4 Nr. 1 verarbeitet werden, ist diese Bestimmung für den europäischen Datenschutz, insbesondere die Betroffenenrechte, zentral.[36]

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Nach Art. 4 Nr. 1 sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, „personenbezogene Daten“. Nach Art. 2 lit. a DSRL sind personenbezogene Daten „alle Informationen über eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person“. Folglich wurden die Begriffe „bestimmt“ und „bestimmbar“ lediglich durch „identifiziert“ und „identifizierbar“ ersetzt. Nach ErwG 26 zu Art. 2 lit. a DSRL sollten zur „Bestimmbarkeit alle Mittel berücksichtigt werden, die vernünftigerweise entweder von einem Verantwortlichen für die Verarbeitung oder von einem Dritten eingesetzt werden könnten, um die betreffende Person zu bestimmen“. ErwG 26 S. 3 zur DS-GVO spricht nunmehr davon, dass „zur Identifizierbarkeit alle Mittel berücksichtigt werden, die von dem Verantwortlichen oder einer anderen Person nach allgemeinem Ermessen wahrscheinlich genutzt werden“. Inhaltlich ergeben sich aus der neuen Formulierung keine abweichenden Erkenntnisse, weil sie ebenfalls nur auf eine Wahrscheinlichkeitsprognose abstellt.[37]

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Auch § 3 Abs. 1 BDSG a.F. sprach im Rahmen von personenbezogenen Daten von „Einzelangaben über eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person“. Insoweit steht Art. 4 Nr. 1 in der bisherigen Datenschutz-Tradition und bringt im Vergleich zur bisherigen Rechtslage unter der DSRL und dem BDSG als Vorgängerregelungen keine grundlegenden Neuerungen hinsichtlich der Reichweite des Personenbezugs.[38]

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Von den allgemeinen personenbezogenen Daten sind die besonderen Kategorien von Daten[39] und die personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten[40] zu unterscheiden.[41] Laut des ErwG 26 S. 5 gelten die Grundsätze des Datenschutzes nicht für anonyme Daten, die insofern das Gegenstück zu den personenbezogenen Daten bilden.[42]

DS-GVO/BDSG

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