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1. Raubmittel

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Neben den objektiven und subjektiven Voraussetzungen des Diebstahls muss auch eine (gegenüber § 240 StGB) qualifizierte Nötigung verwirklicht sein. Nötigungsmittel sind Gewalt gegen eine Person und Drohung mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben. Eine wahlweise Feststellung einer der Alternativen ist zulässig.[196]

Handbuch des Strafrechts

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