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C. Kriminologische Bedeutung der Erscheinungsformen der raubähnlichen Delikte

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In der PKS werden die raubähnlichen Delikte zusammen mit dem Raub und der räuberischen Erpressung als „Raubdelikte“ erfasst, sodass weitgehend auf die Ausführungen zu § 249 StGB verwiesen werden kann (→ BT Bd. 5: Wittig, § 30 Rn. 31 ff.). Die PKS erfasste für das Jahr 2018 insgesamt 8306 Fälle des § 252 StGB, die 22,6 % aller erfassten Raubdelikte (36 756) ausmachten.[115] Die Aufklärungsquote lag dabei bei 76,8 %.[116] Im Vergleich zu 2017 lässt sich sowohl ein Rückgang der erfassten Fälle (im Jahr 2017: 8609) als auch der Aufklärungsquote (im Jahr 2017: 76,9 %) feststellen.[117] Lediglich 9,3 % der Fälle eines räuberischen Diebstahls führten zu einem Schaden größer/gleich 500 Euro.[118] Auch blieb nur ein geringer Anteil der Fälle (ca. 10,1 %) im Versuchsstadium stecken.[119] Außerdem war von den 7251 Tatverdächtigen ein beachtlicher Teil männlich (86,1 %) und nichtdeutsch (47,0 %).[120]

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Im Hinblick auf § 316a StGB erfasste die PKS für das Jahr 2018 insgesamt 181 Fälle, die 0,49 % aller erfassten Raubdelikte (36 756) ausmachten.[121] Im Vergleich zum Jahr 2017, in dem 212 Fälle des § 316a StGB erfasst wurden, lässt sich ein deutlicher Rückgang feststellen.[122] Die Aufklärungsquote lag 2018 allerdings bei 50,8 % und fiel im Vergleich zum Vorjahr (54,7 %) niedriger aus.[123] Ein Schaden ab 500 Euro lag in 23,8 % der Fälle vor.[124] 27,6 % aller Fälle gelangten nicht über das Versuchsstadium hinaus.[125] Außerdem bildeten mit 65 Fällen Taxifahrer erneut eine große Opfergruppe.[126]

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Die Zahl der tatsächlich erfolgten Verurteilungen wegen räuberischen Diebstahls lag 2018 bei 1253,[127] 2017 bei 1283,[128] 2016 bei 1332[129] und 2015 bei 1230,[130] sodass nach einem leichten Anstieg nun ein leichter Rückgang zu verzeichnen ist. Im Jahr 2018 betrafen 134 davon Jugendliche und 145 Heranwachsende, wobei lediglich in 5 Fällen eine Verurteilung nach allgemeinem Strafrecht erfolgte.[131] Von den 979 Verurteilungen nach allgemeinem Strafrecht wurde die einjährige Mindestfreiheitsstrafe nur in 628 Fällen überschritten.[132] Die praktische Bedeutung des § 252 StGB – insbesondere im Vergleich zu § 249 StGB (2018: 1493 Verurteilungen)[133] – ist folglich nicht zu unterschätzen; andererseits spricht die auch hier vorherrschende Zurückhaltung der Gerichte bei der Verhängung hoher Strafen dafür, dass es sich in einer Vielzahl der Fälle nicht um den hochkriminellen, sich den Fluchtweg frei schießenden Einbrecher geht, sondern um einfache körperliche Gewalt, wie etwa den Ladendieb, der den Ladendetektiv niederstößt, in denen die Angemessenheit der Raubstrafe fragwürdig scheint.[134] Auch deshalb ist § 252 StGB in der Lehre umstritten (Rn. 25 ff.).

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Wegen räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer wurden 2018 lediglich 64 Personen verurteilt;[135] 2017 waren es noch 63.[136] Von den 64 Verurteilten waren 40 Heranwachsende, die allesamt nach Jugendstrafrecht verurteilt wurden, und acht Jugendliche.[137] Nur drei der 16 nach allgemeinem Strafrecht Verurteilten erhielten eine höhere als die fünfjährige Mindeststrafe des § 316a StGB.[138] Dass sich die restriktive Handhabung der Raubdelikte durch die Gerichte gerade auch bei dem stark kritisierten § 316a StGB zeigt (Rn. 93 ff.), verwundert nicht.

8. Abschnitt: Schutz des Vermögens§ 31 Raubähnliche Delikte › D. Hauptteil

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