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I. Historische Entwicklung des Erpressungstatbestands

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Die Straftatbestände der Erpressung und der räuberischen Erpressung sind in ihrer heutigen Form vergleichsweise jung.[2] Zwar gab es durchaus Vorläufer, die auch bereits im römischen Recht zu finden sind, die damaligen Tatbestände sind jedoch mit den heutigen kaum vergleichbar, da sie den spezifisch vermögensstrafrechtlichen Aspekt noch nicht in den Mittelpunkt stellten. Ebenso wie der Betrug, ist die Erpressung als Vermögens(verschiebungs)delikt daher ein Kind der vermögensstrafrechtlich geprägten Entwicklung des 19. Jahrhunderts.[3]

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