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1.10Die Verwendung in AA

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Ebenfalls am 18.11.1965 verabschiedet wurde das Dekret „Apostolicam actuositatem“, welches an fünfundzwanzig Stellen (Fußnote 7 zu AA 12,1; AA 14,1.2; 17,1.2; 19,3 und Fußnote 4 zu AA 19,1; 20,1.2.7 und Fußnote 8 zu AA 20,1; 21; 22,1; 24,3; 25,2; 27; 30,4; 31,3 inkl. Fußnote 5 zu AA 31,2 und Fußnote 6 zu AA 31,4; 32,1) das Substantiv „catholici“ oder das Adjektiv „catholicus“ zumeist im Sinne der Denominationsbezeichnung „römisch-katholisch“ verwendet; zumeist muss deshalb gesagt werden, weil eine Belegstelle, AA 24, das Adjektiv „katholisch“ durchaus in einem qualitativen Sinn verwendet, dies aber höchstwahrscheinlich in einem anderen Kontext, als der Begriff in dieser Untersuchung beleuchtet wird.

Die Frage, die AA 24 behandelt, ist die, wer darüber zu befinden habt und wacht, ob eine apostolische Laienbewegung den Begriff „katholisch“ in ihrem Namen tragen darf und dies zu Recht tut. So sehr Laienbewegungen im strengeren Sinn als autonom, d.h. als unabhängig von der kirchlichen Autorität anzusehen sind, so sehr „gelten hinsichtlich ihres Verhältnisses zur Hierarchie […] Mindestforderungen einer Vigilanz bezüglich Lehre und Ordnung aufgrund des kirchlichen Gemeinwohls.“337 AA 24 bestimmt deshalb, dass eine freie Laienbewegung, die zwar „unter bestimmten Umständen die Sendung der Kirche besser erfüllt“ als manch kirchliche Einrichtung, dann nicht „den Namen ‚katholisch’ für sich beanspruchen [kann], wenn nicht die Zustimmung der rechtmäßigen kirchlichen Autorität hinzugekommen ist.“ (AA 24,3) „Katholisch“ sollen sich also nur solche apostolischen Bewegungen namentlich nennen (dürfen), die auch tatsächlich „katholisch“ sind, wobei das Konzil „katholisch“ hier wohl synonym zu „kirchlich“ verwendet. Klostermann konstatiert: „Der innere Grund der ganzen Bestimmung […] kann nur darin liegen, dass ein Werk, das sich in aller Öffentlichkeit ‚katholisch’ nennt, eine gewisse ‚Kirchlichkeit’ mit in Anspruch nimmt und darum auch die Kirche irgendwie mitbelastet.“338

Es geht dem Konzil also um die Gewährleistung einer gewissen Qualität, die die apostolischen Bewegungen erfüllen sollen, wollen sie das „K“ in ihrem Namen mit Recht tragen. Nun könnte die Frage erhoben werden, warum die Konzilsväter nicht gleich von einer notwendigen „Kirchlichkeit“ dieser Vereine und Verbände sprechen. Dies dürfte sich wie folgt aus dem Zusammenhang ergeben: Die Bischöfe zielen explizit auf die Namensgebung solcher Bewegungen ab, die ein „katholisch“ in ihrem Namen führen wie etwa in Deutschland der Katholischen Akademikerverband (KAV), der Bund Katholischer Unternehmer (BKU), der Verband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung (KKV), die Katholische Arbeitnehmerbewegung (KAB) und die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (KFD). Diesen wird nahegelegt, „katholisch“ nicht nur als „Etikett“ zu führen, sondern auch nach innen hin „katholisch“, sprich „kirchlich“ zu sein: konform mit der Lehre der Kirche.

Aus unserer Warte könnte das „katholisch“ auch dergestalt interpretiert werden, dass sich die Konzilsväter bewusst für diesen Begriff entschieden haben, um die Teilhabe der Laienbewegungen am Sendungsauftrag der Kirche zu unterstreichen, wovon im Dokument einen Satz zuvor die Rede ist. Dann könnte das „katholisch“ zum Ausdruck bringen wollen, dass die Laienbewegungen nur solange Teilhabe an der Katholizität der Kirche haben und „katholisch“ im qualitativen Sinne sind, wie sie am Sendungsauftrag der Kirche teilhaben, was ein gewisses Maß an Kirchlichkeit mit sich bringt. Diese Interpretation aber dürfte mehr Spekulation sein, so dass mit Bausenhart die Lesart so zusammengefasst werden kann: „Ohne Zustimmung der Hierarchie sollen solche Vereinigungen […] nicht die Bezeichnung ‚katholisch’ für sich in Anspruch nehmen“.339

Die anderen Belegstellen sprechen im Sinne der Denomination entweder von „Katholiken“ („catholici“ in AA 14,1.2; 17,2; 19,3; 21,1; 27; 31,3), von der „katholischen Gesinnung“ („mens catholica“ in AA 17,1 bzw. „sensus catholicus“ in AA 30,4), von „katholischen Organisationen“ („organisationes Catholicae“ in AA 19,3), „katholischen Gemeinschaften“ („catholicae communitates“ in AA 22,1), „katholischen Vereinigungen“ („consociationes catholicae“ in AA 25,2) oder „katholischen Einrichtungen“ („institutiones catholicae“ in AA 30,4), von der „katholischen Aktion“ („Actio Catholica“ in AA 20,1.2.7) sowie von der „katholischen Lehre“ („doctrina catholica“ in AA 31,3 und 32,1). Fußnote 7 in AA 12,1 verweist auf eine Ansprache Pius X. „an die Vereinigung der katholischen Jugend Frankreichs“ am 25.9.1904 („ad Catholicam Associationem Iuventutis Gallicae“), Fußnote 4 in AA 19,1 verweist auf eine Ansprache Pius XII. „an den Rat des internationalen Verbandes katholischer Männer“ vom 8.12.1956 („ad Consilium Foederationis internationalis virorum catholicorum“), Fußnote 8 in AA 20,1 verweist auf eine Ansprache Pius XII. „an die Katholische Aktion Italiens“ vom 4.9.1940 („ad A.C. Italicam“), Fußnote 5 in AA 31,2 verweist auf eine Ansprache Pius XII. „an die Akademiker der italienischen Katholischen Aktion“ vom 24.5.1953 („ad ‚laureati’ Act. Cath. It.“), und Fußnote 6 in AA 31,4 verweist auf eine Ansprache Pius XII. „an den Weltkongress der Katholischen weiblichen Jugend“ vom 18.4.1952 („ad Congressum universalem Foederationis mundialis Iuventutis Feminae Catholicae“).

Die Katholizität der Kirche

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