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II.Der Deliktsaufbau

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Zu den allgemeinen Voraussetzungen eines jeden strafbaren Verhaltens gehören die Tatbestandsmäßigkeit, die Rechtswidrigkeit und die Schuld. Das sind die drei Wertungsstufen, die bei jeder Straftat geprüft werden müssen. Je nach Besonderheit des konkreten Falles müssen ggf. noch zusätzliche besondere Voraussetzungen der Strafbarkeit überprüft werden: Persönliche Strafausschließungs- oder Strafaufhebungsgründe sowie bestimmte Strafverfolgungsvoraussetzungen bzw. Strafverfolgungshindernisse.

Strafrecht für Polizeibeamte

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