Читать книгу Strafrecht für Polizeibeamte - Elmar Erhardt - Страница 21
5.Weitere Strafbarkeitsvoraussetzungen
Оглавление23Neben den drei Grundvoraussetzungen einer jeden Straftat (Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld) können im Einzelfall einige besondere zusätzliche Voraussetzungen zu beachten sein. Das können persönliche Strafaufhebungsgründe wie z. B. der Rücktritt vom Versuch (§ 24) oder persönliche Strafausschließungsgründe wie z. B. das Angehörigenprivileg bei der Strafvereitelung (§ 258 VI) sein. Daneben gibt es noch Strafverfolgungsvoraussetzungen (z. B. Strafantrag, §§ 77 ff.) und Strafverfolgungshindernisse (z. B. Verjährung, §§ 78 ff.), die eigentlich zum formellen Strafrecht gehören, weil sie die Zulässigkeit des Strafverfahrens betreffen, aber dennoch im StGB geregelt sind.