Читать книгу Strafrecht für Polizeibeamte - Elmar Erhardt - Страница 8
Erster Teil:Einführung Kapitel 1:Grundbegriffe und Standort des Strafrechts I.Begriff und Aufgabe des Strafrechts 1.Der Begriff des Strafrechts
Оглавление1Als Strafrecht bezeichnet man das Rechtsgebiet innerhalb unserer Rechtsordnung, das die Voraussetzungen der Strafbarkeit, die einzelnen Umschreibungen des strafwürdigen Verhaltens sowie bestimmte Strafen und andere Rechtsfolgen festlegt. Neben der Hauptquelle des deutschen Kernstrafrechts, dem Strafgesetzbuch (StGB), gibt es zahlreiche Strafvorschriften in Spezialgesetzen, die man in ihrer Summe Nebenstrafrecht nennt. Ein in der Praxis besonders häufig vorkommender Bereich sind die Drogendelikte, die nicht im StGB, sondern in den §§ 29 ff. Betäubungsmittelgesetz (BtMG)1 geregelt sind. Man unterscheidet begrifflich das materielle Strafrecht, das die Strafbarkeitsvoraussetzungen und die Rechtsfolgen enthält, vom formellen Strafrecht. Dieses meint das Strafverfahrensrecht, das im Wesentlichen in der Strafprozessordnung (StPO) sowie im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und im Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt ist. Während das materielle Strafrecht in einzelnen Straftatbeständen die Strafbarkeit von Verhaltensweisen und die dafür vorgesehenen Rechtsfolgen (Strafen und Maßregeln der Besserung und Sicherung) beschreibt, weist das formelle Strafrecht den Weg, wie die Begehung einer Straftat im Einzelfall formell festgestellt wird.2 Vom Strafrecht zu unterscheiden ist auch das Ordnungswidrigkeitenrecht, das im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) und anderen Nebengesetzen geregelt ist. Beide Rechtsgebiete unterscheiden sich in mannigfacher Hinsicht, wobei der Hauptunterschied bei der jeweiligen Rechtsfolge liegt. Während das Strafrecht für kriminelles Unrecht echte Strafen (Freiheits- und Geldstrafe, Fahrverbot) androht, beschränkt sich das Ordnungswidrigkeitenrecht für das Begehen leichterer Regelverstöße auf das Androhen einer Geldbuße.3 Als Teilaspekte des Strafrechts gewähren Strafrechts- und Kriminalgeschichte einen Einblick in Verbrechen und Strafe als Spiegel der Gesellschaft in der jeweiligen Epoche.4