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Riester-Verträge als Eigenkapital einsetzen

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Sie sehen: Die Geld-Riester-Produkte, also Rentenversicherung, Fondssparpläne und Banksparplan, sind eigentlich eisern fürs Alterssparen gedacht, der Gesetzgeber geht jedoch davon aus, dass sich Lebenspläne ändern können. Wer schon zum Berufseinstieg mit der privaten Altersvorsorge beginnt, hat vielleicht noch nicht das Eigenheim im Blick. Oft bringt erst der nächste, sesshaftere Lebensabschnitt den Wunsch nach der eigenen Immobilie. Das hat der Gesetzgeber berücksichtigt. Der Kauf eines Eigenheims ist eine der wenigen Möglichkeiten, Riester-Kapital vor Rentenbeginn anzugreifen, ohne die Förderung zu verlieren.

Es gibt zwei Wege zur Nutzung des ersparten Vermögens aus solch einem Riester-Produkt: Sie können es für einen Immobilienkauf entnehmen oder Sie können es in einen Bausparvertrag verschieben.

Entnahme. Voraussetzung für die Entnahme des Kapitals ist ein Antrag bei der Zulagenstelle für Altersvermögen der staatlichen Rentenversicherung (zfa.deutscherentenversicherung-bund.de). Die Zulagenstelle wird Unterlagen sehen wollen, die belegen, dass Sie wirklich eine Immobilie kaufen oder gekauft haben. Sie können das Geld vergleichsweise flexibel einsetzen – nicht nur als Eigenkapital beim Kauf, sondern auch, um Teile eines bereits laufenden Immobiliendarlehens auf einen Schlag zurückzuzahlen (also eine Sondertilgung). Falls Sie nicht alles abräumen, sondern nur einen Teil des angesammelten Kapitals entnehmen, müssen mindestens 3 000 Euro im Vertrag bleiben, damit Sie die vollen Zulagen behalten können. Die bereits geförderten und so entnommenen Beträge müssen dann allerdings im Alter versteuert werden. Mehr dazu im Abschnitt zum Wohnförderkonto auf S. 74.

Umwandlung. Die Umwandlung kann auch durch die Übertragung des angesparten Kapitals in einen Riester-Bausparvertrag laufen. Nehmen Sie mit dem Anbieter Ihres Riester-Vertrags Kontakt auf und fragen Sie, wie Sie am besten vorgehen. Der Wechsel geht meist in folgenden Schritten: Sie schließen einen neuen Riester-geförderten Bausparvertrag bei einer Bausparkasse ab. Dort beantragen Sie einen Anbieterwechsel und geben die Daten Ihres alten Riester-Vertrags an. Der neue Anbieter zieht das Geld dann vom alten Anbieter herüber.

Zweimal Wohn-Riester

Es gibt es zwei Förderwege, die unter dem Stichwort „Wohn-Riester“ beziehungsweise „Eigenheimrente“ laufen. Sie greifen jedoch an unterschiedlichen Stellen des persönlichen Finanzierungsablaufs.

Riester-Sparen: Wenn der Kauf oder Bau noch in einiger Zukunft liegt, lässt sich mit einem Riester-Vertrag darauf hinsparen. In den meisten Fällen läuft das über einen Riester-Bausparvertrag. Es lässt sich jedoch auch jeder andere Riester-Vertrag nutzen, um Eigenkapital für den Kauf aufzubauen.

Riester-Kombikredit: Bausparen gilt als langwierig, doch die Bausparkasse kann Ihnen auch sofort Geld auszahlen. Sie überspringen die Ansparphase mit einem Vorfinanzierungskredit. Dieses verwickelte Gebilde gibt es mit und ohne Riester-Förderung. Solche Kombíkredite werden unmittelbar für den Bau oder Kauf abgeschlossen. Mehr dazu in Schritt 3.

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