Читать книгу Staatsrecht für Polizeibeamte - Frank Braun - Страница 29
1.1Unbestimmter Rechtsbegriff
ОглавлениеEin unbestimmter Rechtsbegriff erklärt sich sprachlich nicht aus sich selbst heraus, sondern ist in hohem Maße auslegungsfähig und daher im Einzelfall konkretisierungsbedürftig. Beispielsweise liegen gleich zwei unbestimmte Rechtsbegriffe in einer gesetzlichen Norm vor, die regelt, dass eine Behörde bei einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit zu handeln habe (vgl. § 8 Abs. 1 PolG NRW). Durch diese Formulierung erhält die Behörde einen gewissen Freiraum, unter welchen Voraussetzungen sie einschreitet. Die damit verbundene Freiheit ist jedoch begrenzt. Unbestimmte Rechtsbegriffe sind durch Gerichte nachprüfbar. Die Auslegung eines unbestimmten Rechtsbegriffes durch die Verwaltung, die den möglichen Inhalt des Wortlauts überdehnt, ist nicht mehr von der Ermächtigungsnorm gedeckt und somit rechtswidrig. Die Verwaltung genießt bei unbestimmten Rechtsbegriffen keine Einschätzungsprärogative, sondern unterliegt umfassender gerichtlicher Kontrolle. Unbestimmte Rechtsbegriffe werden auch regelmäßig durch nachfolgende Rechtsprechung eingegrenzt. Was zunächst als unbestimmt erscheint, wird bestimmter, wenn man es im Lichte zahlreicher einschlägiger gerichtlicher Entscheidungen betrachtet. So hat die Rechtsprechung bald festgestellt, dass eine „Gefahr“ nur besteht, wenn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit und in absehbarer Zeit ein Schaden für polizeiliche Rechtsgüter zu erwarten ist.“; zudem umfasst nach der Rechtsprechung die „öffentliche Sicherheit“ nur bestimmte Individualrechtsgüter, die Verhaltenspflichten aus der objektiven Rechtsordnung und die Einrichtungen und Veranstaltungen des Staates“35. Und auch diese allgemein gehaltenen Definitionen der Rechtsprechung werden durch weitere Urteile im Einzelfall weiter präzisiert; etwa, dass die Durchführung einer Geschwindigkeitsmessung eine „staatliche Veranstaltung“ darstellt und vom Schutzgut der öffentlichen Sicherheit erfasst ist36.