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Fazit

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Trotz des mit dem Herrschaftsstil Friedrich Wilhelms I. verbundenen antihöfischen Impetus blieben auch nach 1713 wichtige Funktionen des frühneuzeitlichen Fürsten- bzw. Königshofes erhalten, so dass allenfalls »eine spezifische Form der Rationalisierung der preußischen Hofstrukturen« beobachtet werden kann.148 Gerade vor dem Hintergrund der im folgenden Kapitel näher zu beschreibenden Verwaltungsreformen schien sich zunehmend eine Kluft zwischen der Hofgesellschaft im klassischen Sinn und der höheren Amtsträgerschaft in den Zentralbehörden aufzutun, jedoch hat es selbst während der Regierungszeit Friedrich Wilhelms I. gewisse Überlappungen zwischen Hof- und Staatsämtern gegeben. Auch die unbestreitbaren Tatsachen der stärkeren Betonung des Militärischen als Element der Hofkultur und der signifikanten Zunahme des Anteils hoher Offiziere innerhalb der politisch-höfischen Führungsgruppe änderten nichts daran.

Sowohl zur Festigung des nach der Königskrönung von 1701 gewonnenen Status als auch aus Gründen der Sicherung einer gewissen Klientelfähigkeit für den Adel erwies sich ein Mindestmaß an Investitionen in die Hofkultur als unverzichtbar, was sich zum Beispiel in einer punktuell betriebenen höfischen Festkultur mit dem dazugehörigen zeremoniellen Aufwand, insbesondere aber in der ostentativen Einbindung des von Friedrich Wilhelm I. gesammelten Silberschatzes niederschlug.

Die am Beispiel der Assembleen, der Jagdgesellschaften oder der »Tabagie« geschilderten Kommunikationsformen zwischen Friedrich Wilhelm I. und etlichen Angehörigen der politisch-militärischen Elite waren durch ein hohes Maß an Unmittelbarkeit charakterisiert. Das brachte zwar durchaus Vorteile, barg aber auch viele Risiken. Der kaiserliche Gesandte Demradt beschrieb diese des Öfteren während gemeinsamer Mahlzeiten mit dem preußischen König gesammelten ernüchternden Erfahrungen: Wenn Friedrich Wilhelm I. »nach seinem Genio wieder jemanden etwas hat und, wie ich es mannigfältig an anderen gesehen habe, mit sehr grosser und offentlicher empfindlichkeit hervorzutreten pfleget …, man einer allzugroßen Gefahr seines caracters ausgesetzet ist«.149

Friedrich Wilhelm I.

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