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Fazit

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Neben der im vorhergehenden Kapitel behandelten ausgreifenden Reduktion der Hofhaltung und der noch zu erörternden Umstrukturierung des Militärsystems mögen auch die hier thematisierten Reformen in der Verwaltung den vor geraumer Zeit ins Spiel gebrachten Begriff einer »Revolution von oben« plausibel erscheinen lassen.232 Denn wenn damit auf den großen Eigenanteil des Monarchen an den Veränderungen gezielt wird, hat dieser Terminus in der Tat einiges für sich. Friedrich Wilhelm I. gelang eine vergleichsweise effiziente Umsetzung seiner Vorhaben. Hier handelte es sich um Materien, für die er schon seit seiner Kronprinzenzeit ein großes persönliches Interesse aufgebracht hatte und in denen er mit einer recht großen Professionalität agierte. Trotz seines deklarierten Anspruches, »alles selber thun«233 zu wollen, ist ein differenzierter Blick geboten. Selbst ein Herrscher mit einem solchen Anspruch wie Friedrich Wilhelm I. konnte trotz der unbestritten von ihm und seinem engeren Umfeld ausgehenden Impulse nicht komplett jene strukturellen Bedingungen aushebeln, die frühneuzeitliches Verwaltungshandeln per se charakterisierten. Auch im Preußen zur Regierungszeit Friedrich Wilhelms I. blieb die bereits angesprochene »gestufte Staatsunmittelbarkeit« bestehen.234 Je weiter beabsichtigt wurde, den administrativen Druck von den Zentral- und Provinzbehörden über die Land- und Steuerräte sowie die Amtleute bis auf die Lebenswelten der Stadt- und Dorfgemeinden zu entfalten, je mehr offenbarten sich die »Gummiwände« (Gerd Heinrich) der ständischen Autoritäten und lokalen Gewalten vor Ort. Allerdings ist es dem zweiten preußischen König gelungen, über eine Reihe von Instrumenten (Kontrollen, regelmäßige Reisen, Berichtswesen) diese Grenzen und Hindernisse zugunsten der landesherrlichen Verwaltung zu verschieben und auch innerhalb der Amtsträgerschaft eine allmähliche Veränderung in der Dienstgesinnung zu erwirken. Zunehmend begann sich bei der Ämtervergabe der Grundsatz durchzusetzen, dass »Qualifikation, Leistung und Aufgabe ein Amt rechtfertigen«, hingegen wurde die bezweckte regionale Durchmischung der Provinzialbehörden nur in Ansätzen erreicht.235 Zu den Leistungen dieses Monarchen gehört ferner, dass den Veränderungen eine große Nachhaltigkeit innewohnte und die implementierten Strukturen größtenteils bis zum Ende des altpreußischen Staates bestehen blieben.

Friedrich Wilhelm I.

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