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3.1.2 Abgabehunde

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Wie bereits weiter oben erwähnt, genießt der Hund in vielen Ländern dieser Erde nicht das Ansehen und den Respekt, der ihm z.B. in Deutschland i.d.R. entgegen gebracht wird. Bis vor wenigen Jahren war es auf Mallorca z.B. noch offiziell zulässig, Hundewelpen auf Wochenmärkten zu verkaufen. Aber das mittlerweile eingeführte Verkaufsverbot führte nur zu einer Verlagerung der Verkaufsplätze weg von den Wochenmärkten auf private Anwesen. Der profitable Welpenhandel floriert nach wie vor. Die Leute kaufen sich einen süßen Welpen und denken nicht daran, dass ein solches Tier 10 bis 15 Jahre alt werden kann. Welpen werden schnell größer und sie untersuchen ihre Umwelt mit der Nase und den Zähnen. Wenn es dann passiert, dass der Welpe Möbel anknabbert, mit Kissen Frau Holle spielt und die Schuhe der Halter anknabbert, ist schnell Schluss mit lustig, denn dass dies passieren kann, haben die wenigsten Leute beim Kauf bedacht. Niemand hat es ihnen gesagt. Die Verkäufer wollten ja ihre Ware Hund so schnell wie möglich loswerden. Einen randalierenden Hund will man dann doch nicht im Hause haben. Wenn er nicht ausgesetzt und zum Streuner wird, was die meisten Hunde erwartet, wird er abgegeben, im schlimmsten Fall aber auch getötet. Manchmal wird er einer Tierschutzorganisation übergeben, oftmals auch des Nachts bei dieser über den Zaun geworfen oder am Tor angebunden. Manche Hunde werden bei Tierärzten, bei der Polizei oder direkt bei örtlichen Tierauffangstationen, wie z.B. in Son Reus abgegeben. Abgabehunde kommen aber viel seltener vor, als Streuner. Das liegt u.a. auch daran, dass für die Abgabe oftmals eine Gebühr erhoben wird, die diese Leute aber nicht bezahlen wollen. Die preislich günstigste Variante ist demnach das Aussetzen. Wie die Einstellung der Ordnungshüter zu Hunden generell ist, konnte ich selbst auf der Polizeistation in Cala d’Or im Osten Mallorcas erleben. Ich hatte dort zufällig eine nicht mit Hunden zusammenhängende Sache zu regeln, als ein Mann mit einem mittelgroßen Mischlingshund in die Amtsstube kam. Er wollte einen Hund, den er gefunden haben wollte, wahrscheinlich eher seinen eigenen, abgeben. Der Polizeibeamte nahm den Hund das Halsband ab und gab es dem Mann zurück. Dann packte er das Tier im Genickt und schleifte es wie einen nassen Sack hinter sich her in einen Nachbarraum. Der Hund winselte bei dieser Prozedur fürchterlich. Auf meinen Einwand, ob man mit dem Hund nicht ordentlich umgehen könne, wurde mir nur entgegnet, ich solle mich da raus halten. Dies hier sei eine Amtshandlung und man könne mich leicht der Behinderung der Amtstätigkeit anzeigen. Die Spur dieses Tieres war ab hier nicht mehr weiter verfolgbar. Es dürfte kein Zweifel daran bestehen, was dem Tier dann widerfahren sein wird.

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