Читать книгу Allgemeines Verwaltungsrecht - Franz-Joseph Peine - Страница 248
a) Die adressatenbezogene Allgemeinverfügung (§ 35 S. 2, 1. Var. VwVfG)
Оглавление349
Allgemeinverfügung ist zunächst ein VA, der sich an einen „nach allgemeinen Merkmalen“ bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet. Bei Erlass eines VA dieser Art kann der Personenkreis unbestimmt sein. Durch § 35 S. 2, 1. Var. werden die Adressaten „nach allgemeinen Merkmalen“ und deshalb nicht individuell, sondern „nur“ gattungsmäßig bestimmt, zB alle Hundehalter, alle Fahrradfahrer.
350
Bei der adressatenbezogenen Allgemeinverfügung kommt es damit nicht auf einen feststehenden Personenkreis an. Dies belegen die nachfolgenden anerkannten Beispiele.
Beispiele: