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4.4 Terminologie der Ordnungen

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Aus der Primärquellenlage nach [1] ist eine sehr differierende Terminologie der Ordnungen zu erkennen. Offensichtlich konkurrieren

Baupolizeiordnung mit Bauordnung,
Feuerpolizeiordnung mit Feuerordnung,
Feuerordnung mit Bauordnung,
Feuerordnung mit Feuerlöschordnung.

Zunächst waren Feuer- und Bauordnung zeitgleich als städtische Satzungen am Start (siehe Abschnitt 2.3). Nach einer Phase der Vermischung und Verteilung der Ordnungsbereiche Löschen und Bauen folgte der Übergang in landesherrliche Rechtsgebote (18. Jh.). Im

Polizeistaat des ausgehenden 18. Jh. wurden aus den mittelalterlichen Feuer- und Bauordnungen nun Bau- und Feuerpolizeiordnung. Diese „verwirrende Verwendung“ des Polizeibegriffes für das bauordnungs- und feuerschutzrechtliche Reglement ist typisch für die ab 1850 erlassenen Baupolizei(ver)-ordnungen [1]. Sie beinhalten jedoch in großem Umfang den vorbeugenden baulichen Brandschutz und entsprechen in ihrem Wesen und ihrem Inhalt bereits den Bauordnungen der Länder.

Die moderne Verwaltung begann dann im 19. Jh. mit einer Systematisierung des Brandschutzes. Letztlich gehen die Feuerlöschordnungen in den Katastrophenschutzgesetzen der Bundesländer auf. Und aus den kurzfristig existierenden Bau- und Feuerpolizeiverordnungen wurden nach dem 2. Weltkrieg wieder die „alten“ Bauordnungen, die noch heute im 21. Jh. den baulichen Brandschutz der deutschen Bundesländer regeln.

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