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5 Erkenntnisse

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Die Geschichte des Brandschutzes ist ein Stück Rechtsgeschichte. So ist die Brandschutzentwicklung eng mit der Geschichte der Gesetzgebung verbunden, welche durch die jeweilige rechtspolitische Gesamtsituation im Deutschen Reich flankiert wird. Doch der Brandschutz ist eindeutig technisch-konstruktiven Ursprunges, der sich den Moralgesetzen völlig entzieht [4], aber sehr wohl „bis zum Inneren des Menschen“ vordringt und das menschliche Dasein in seiner ganzen Vielfalt beeinflusst. Allein seine bis heute gültige Verankerung im deutschen Recht erfordert es, bei technischen Fragen immer wieder den Bezug zur Rechtsquelle zu finden, gleichwohl wissend, dass daraus in weit größerem Maß bauliche und statisch-konstruktive Auswirkungen resultieren. Daher bleibt die baurechtliche Brandschutzpraxis bis heute den Feuerwehren, den Ingenieuren, den Architekten und Baumeistern vorbehalten, auch wenn die Koexistenz von Recht und Technik den handelnden Personen nicht immer leichtfällt, was insbesondere bei Nachweisen zum Bestandsschutz deutlich wird. Denn auch für diese spezielle Nachweisführung, die heute im Einzelfall den Bestand schützen kann, ist die Kenntnis und Auswertung baurechtshistorischer Quellen bedeutsam. Zusammenfassend erkennen wir:

1 Brandschutzgesetze gehören zu den ältesten Sicherheitsgesetzen.

2 Das gesellschaftliche Risikobewusstsein folgt immer der Schadenserfahrung. Brandschutzgesetze besitzen damit eine empirisch erzeugte Logik.

3 Brandschutz ist Teil der öffentlichen Ordnung und deshalb seit Anbeginn eine Staatsaufgabe.

4 Brandschutz ist aber dennoch unpolitisch, machtstrategisch unberührbar und gleichzeitig systemimmanenter Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens.

5 Damit ist die Brandsicherheit konkurrenzlos. Sie kennt keine Rivalität.

6 Die Brandsicherheit ist unteilbar. Es ist nicht möglich, Einzelne von dieser Sicherheit auszuschließen.

7 Brandschutz orientiert sich seit Jahrhunderten allein an den technischen und personellen Möglichkeiten und an den monetären Ressourcen der Gesellschaft.

8 Brandschutzgesetze sind träg. Diese Trägheit erlaubt keine unmittelbare Vergleichbarkeit von geltender Schutzmaßnahme und eingetretenem Schaden. Vielmehr ist der Erfolg einer „eingeführten“ Schutzmaßnahme erst Jahre später festzustellen.

Brandschutz fühlt sich heute an, wie ein Theater bauen und dann keine Vorstellung geben. Man fragt sich, wofür haben wir eigentlich das Theater? Die sinkende Schadenserfahrung verringert heute unser Risikobewusstsein genauso, wie die erlebten Stadtbrände der Frühen Neuzeit zur verstärkten Vorsorge führten. Seit gut 100 Jahren gibt es keine Flächenbrände mehr und seit 40 Jahren sinkt die Zahl der Brandtoten in Deutschland. Aber ist das allein ein Fingerzeig, die offensichtlich bewährte Brandvorsorge zu reduzieren?

Bild 22. Geprägtes, 0,5 mm dickes Eisenblech mit Holzfüllung (aus [1])

Bild 23. Brandschutzglas aus 6 mm bzw. 3 mm dicken Glasscheiben (aus [1])

Wir müssen beachten, dass Brandschutzgesetze nur mit großer Trägheit wirksam werden, bevor wir die mühsam über Jahrhunderte erkämpfte Brandsicherheit leichtfertig aufgeben! Ob nun die Fensterlosigkeit in Kommunwänden oder die Notwendigkeit des 2. unabhängigen Rettungsweges in Frage stehen: Wir müssen zurückschauen, wenn wir den Brandschutz der Zukunft definieren! Denn aus der Entwicklung des Brandschutzes vom Späten Mittelalter bis zur Moderne sehen wir, dass die Brandsicherheit ein fragiles und teuer erkauftes Gut ist, dass nicht allein durch Hoffnung und Glauben zu substantivieren ist.

Bauphysik-Kalender 2021

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