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4.6 Brandschutztüren und Brandschutzglas
ОглавлениеVielfältige Bauteile entwickelten sich nun im Zuge der Industrialisierung auch unter der gesetzlichen Maßgabe, feuersicher sein zu müssen. 1910 galt beispielsweise eine Türe als feuerhemmend, wenn sie
– aus 4 cm dicken Eichenholz besteht,
– und mit Stahlblech ummantelt ist,
– selbstständig zufällt und
– rauchdicht schließt.
Von diesen Türkonstruktionen im Bild 22 wurde erwartet, dass sie 30 Minuten einem Feuer standhalten. Bereits im Jahre 1887 beginnt Otto Schott mit der Entwicklung von hitzbeständigem Borosilikatglas. Im Jahr 1918 folgte dann die Massenproduktion feuersicherer Gläser. Insbesondere das Siemensche Drahtglas oder das Elektroglas galten als bis zu 1000 °C temperaturbelastbar und damit als feuersicher (Bild 23). Der bauliche Brandschutz wurde durch diese feuersicheren Bauteile und Bauweisen in den Gesetzen sehr konkret und materiell.