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4.1.3. Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit

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Für CE-gekennzeichnete Bauprodukte nach Baupro-duktenverordnung gibt es Systeme der „Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit“, vergleichbar mit denen der Übereinstimmungsverfahren nach Landesbauordnungen. Das Verfahren soll dazu dienen, sicherzustellen, dass die Produkte aus der laufenden Produktion jeweils die in der Leistungserklärung angegebenen Leistungsmerkmale aufweisen. Der Begriff der Leistungsbeständigkeit hat also nichts mit der Dauerhaftigkeit der Leistung des einzelnen Produkts zu tun.

Hier kann eine notifizierte Stelle nach Art 39 ff. der Bauproduktenverordnung zu beteiligen sein. Die Notifizierung erfolgt jeweils für bestimmte technische Spezifikationen. Ein Verzeichnis der notifizierten Stellen ist im Rahmen des „New Approach Notified and Designated Organisations Information System“ abrufbar (siehe Abschnitt 7).

Bauphysik-Kalender 2021

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