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5.2. Brandschutz
ОглавлениеIm Kapitel A 2 werden die schutzzielbezogenen Brandschutzanforderungen für bauliche Anlagen mit den Festlegungen der §§ 5, 26 bis 36, 39 bis 42, 46 und 47 MBO und den Anforderungen der nachfolgenden Abschnitte konkretisiert. Die Gliederung ist hierbei an der der MBO angelehnt.
Ein für die Konkretisierung maßgeblicher Maßstab hinsichtlich des nationalen Anforderungsniveaus der brandschutztechnischen Anforderungen ist die Normenreihe DIN 4102 „Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen“.
Zusätzlich zu den Konkretisierungen nach A 2.1.1 bis A 2.1.18 sind die Technische Anforderungen hinsichtlich Planung, Bemessung und Ausführung und technische Anforderungen an Bauteile gemäß § 85a Abs. 2 MBO nach Abschnitt A 2.2.1 und Abschnitt A 2.2.2 zu beachten.
Tabelle 5. Gliederung des Kapitels A 2, Konkretisierung der Brandschutzanforderungen
A2.1 | – Allgemeine Anforderungen an bauliche Anlagen aus Gründen des Brandschutzes– Anforderungen an das Brandverhalten von Teilen baulicher Anlagen (nichtbrennbar, schwerentflammbar, normalentflammbar, Anforderung Glimmverhalten)– Anforderungen an die Feuerwiderstandsfähigkeit von Teilen baulicher Anlagen– Anforderungen an die Standsicherheit im Brandfall: feuerbeständig, hochfeuerhemmend, feuerhemmend Feuerwiderstandsfähigkeit von 120 Minuten– Anforderungen an den Raumabschluss: feuerbeständig, hochfeuerhemmend, feuerhemmend Feuerwiderstandsfähigkeit von 120 Minuten, lichtdurchlässige Flächen, Überströmöffnungen, Fugen |
A2.1.1 | Anforderungen an die Zugänglichkeit baulicher Anlagen |
A2.1.2 | Anforderungen an das Brandverhalten von Teilen baulicher Anlagen |
A2.1.3 | Anforderungen an die Feuerwiderstandsfähigkeit von Teilen baulicher Anlagen |
A2.1.4 | Tragende und aussteifende Bauteile |
A2.1.5 | Außenwände |
A2.1.6 | Trennwände |
A2.1.7 | Brandwände und Wände, die anstelle von Brandwänden zulässig sind |
A2.1.8 | Decken |
A2.1.9 | Dächer |
A2.1.10 | Treppen |
A2.1.11 | Notwendige Treppenräume |
A2.1.12 | Notwendige Flure und offene Gänge |
A2.1.13 | Fahrschachtwände und Fahrschachttüren für Aufzüge |
A2.1.14 | Installationsschächte und -kanäle, Systemböden und elektrische Betriebsräume |
A2.1.15 | Anlagen und Bauprodukte der Technischen Gebäudeausrüstung: – Blitzschutzanlagen– Brandfallsteuerung von Aufzügen– Wärmeabzugsgeräte– Feuerwehraufzüge– Objektfunkanlagen für die Feuerwehr |
A2.1.16 | Bauliche Anlagen zur Lagerung von Sekundärstoffen aus Kunststoff |
A2.1.17 | Garagen |
A2.1.18 | Anforderung an Sonderbauten |