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5. Forschungsethik und Datenschutz

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Die Feststellung von Unger et al. (2014, S. 6), dass forschungsethische Themen im öffentlichen Raum »eng mit datenschutzrechtlichen Fragen verknüpft« seien, ist um so verständlicher, als dieser Aspekt in modernen, mediatisierten Gesellschaften zu den sensiblen Bereichen politischer Regelungen zählt. Die informationstechnischen Zugriffsmöglichkeiten auf Datennetze haben diese Sensibilität nicht nur allgemein politisch, sondern auch forschungsethisch in den Fokus gerückt. Dabei erfährt wiederum der informed consent eine breite Diskussion, da digitalisiert vorliegende, häufig online zugängliche Daten den Forschungsprozess in weiten Teilen auf die Sicherung der Privatsphäre der Probanden fokussiert (vgl. Miller/Boulton 2007; Appelbaum 2015).

Allerdings stellt der Datenschutz, obwohl er so breit und intensiv diskutiert wird, kein eigentliches forschungsethisches Problem dar. Denn im Gegensatz zu allgemeinen Fragen des informed consent sowie eines Auftraggebereffekts ist der Datenschutz keine Frage der normativen Orientierung der Forschenden, sondern ist selbst juristisch verbindlich geklärt. Hier bedarf es keiner eigenständigen forschungsethischen Abwägung möglicher Handlungspräferenzen, sondern die vorliegenden Regelungen geben das Maß ab für das konkrete Vorgehen im Forschungsprozess (vgl. Häder 2009). Die Anwendung dieser rechtlichen Vorgaben zum Datenschutz ist eher praktischer als ethischer Natur. Die Information der Probanden über die maßgebenden Aspekte (vgl. (Jacob et al. 2013, S. 230) Freiwilligkeit, Anonymität, »Folgenlosigkeit der Nicht-Kooperation« für die Beteiligten entspricht zwar dem Prinzip des informed consent, ist aber in der Ausgestaltung lediglich eine Konkretion der Rechtsnorm.

Ethisch relevante Überlegungen betreffen vielmehr die der Datenerhebung vorausliegenden Entscheidungen, zum einen in Bezug auf die Zumutbarkeit der Befragung für den Probanden, zum anderen in Bezug auf die Forschenden selbst, z. B. in Bezug auf die Pflicht, sich ausreichend und sorgfältig mit den Regelungen des Datenschutzes vertraut zu machen.

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