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6.2.2 Befragung der Adressatinnen und Adressaten schulpsychologischer Leistungen

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Als weiterer Ansatz, um die Qualität der Prozesse der schulpsychologischen Arbeit zu sichern, empfiehlt Cline (1994) die Befragung der jeweiligen Adressaten der Leistungen. So dienen experimentelle längs- und querschnittliche Befragungen von Ratsuchenden wie Lehrkräften oder Schulleitungen (z. B. Anthun,1999), Schülerinnen und Schülern oder Eltern (z. B. Rahill, 2018) dazu, Informationen zur Zufriedenheit mit schulpsychologischen Angeboten zu gewinnen.

In Deutschland sind leider noch keine eigens für die Schulpsychologie wissenschaftlich entwickelte und über die Testzentrale abrufbare vergleichbare Instrumente wie z. B. die Fragebögen in den Studien von Anthun (1999) und Rahill (2018) verfügbar. Daher müssen diese ggf. selbst entwickelt oder es muss auf Instrumente aus anderen Bereichen zurückgegriffen werden (z. B. Bonner Fragebogen für Therapie und Beratung, BFTB, Fuchs et al., 2003). Die Erhebung einer allgemeinen Zufriedenheit am Ende einer schulpsychologischen Beratung kann zur Verifizierung des individuellen oder teambezogenen Vorgehens dienen. Es kann aber auch prozessorientierte formative Einsatzmöglichkeiten geben, die den Beratungsprozess in enger Kopplung mit dem eigenverantwortlichen Handeln des Adressaten und dessen Reflexion zum Ziel haben.

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