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Das Dritte Laterankonzil (1179)

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Der zeremoniellen und rechtlichen Bewältigung des Schismas diente die bedeutendste Synode des 12. Jahrhunderts, die nach sorgfältiger Vorbereitung am 5. März 1179 im Lateranpalast begann. Die große Beteiligung hochrangiger kirchlicher Würdenträger aus allen Teilen Europas und aus den Kreuzfahrerstaaten dokumentierte die universale Geltung des römischen Papsttums. Als Konsequenz aus den Erfahrungen der strittigen eigenen Wahl ließ Alexander III. ein neues Papstwahldekret verabschieden (Licet de evitanda), das jetzt endgültig den Kreis der Wähler auf die Kardinäle eingrenzte und zugleich mit der Einführung einer Zweidrittelmehrheit ein klares Kriterium für zukünftige Entscheidungen setzte. Auch die übrigen Kanones der Synode sind in die weitere Ausbildung und Überlieferung des kirchlichen Rechts eingegangen. Neben ältere Reformbestimmungen, die wiederholt oder ergänzt wurden, traten neu formulierte; die meisten der (nach verschiedenen Zählungen) 27 oder 28 Kanones galten der Lebensweise und Amtsführung des Klerus. Gegenüber den Laien wurde das alte Verbot, jüdischen Herren zu dienen, jetzt erstmals als päpstlicher Synodalkanon formuliert und auf muslimische Herren ausgeweitet (Kanon 26). Weitere Kanones schufen die Grundlagen für die kirchliche Leprosenfürsorge (Kanon 23), aber auch für die Ketzerverfolgung (Kanon 27; s.u. S. 51).

Ökumenische Kirchengeschichte

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