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Kritik an Papst und Kirche
ОглавлениеDer Ausbau der zentralen päpstlichen Verwaltung und Gerichtsbarkeit zeitigte praktische Auswirkungen, die schon bald die Kritik gerade reformorientierter Kreise auf sich zogen. Die steigende Zahl von rechtskundigen Vertretern streitender Parteien am päpstlichen Hof und die für den Rechtsgang eingeforderten Gebühren erinnerten nur allzu deutlich an Praktiken, die im Zuge der Kirchenreformen als simonistisch gebrandmarkt worden waren. Schon Calixt II. musste sich solche Vorwürfe gefallen lassen, und bereits in der Mitte des Jahrhunderts war Kritik an der allzu weltlichen Geschäftigkeit, der behördenmäßigen Routine und nicht zuletzt an den finanziellen Ansprüchen des päpstlichen Hofes und der Kardinäle weit verbreitet. Die Ambivalenz der Entwicklungen wird bei Bernhard von Clairvaux besonders deutlich, der in einer späten Schrift für Papst Eugen III. die einzigartige Stellung und Autorität des nachgregorianischen Papsttums emphatisch feiert, aber mit ebenso eindringlicher Rhetorik Konkurrenzkampf und Gewinnstreben der kirchlichen Amtsträger geißelt und den Papst scharf vor einem falschen Verständnis und einer falschen Ausübung seines Amtes warnt: „Besinne dich darauf, dass die heilige römische Kirche, an deren Spitze dich Gott gestellt hat, die Mutter, aber nicht die Herrin aller Ortskirchen ist, du selbst aber nicht Herr der Bischöfe, sondern einer unter ihnen bist, also Bruder derer, die Gott lieben, und Gefährte derer, die ihn fürchten“ (De consideratione ad Eugenium papam IV,7,23, Sämtliche Werke Bd. 1, 771–73). Noch deutlichere Worte fand Johannes von Salisbury, dessen Policraticus (1155/59) auf Anfragen von Papst Hadrian IV. (1154–1159) ein schonungsloses Bild verbreiteter Ansichten vom Zustand der Kirche zeichnete: „Aber auch der römische Papst selbst ist allen beschwerlich und fast unerträglich; außerdem beschuldigen ihn alle, dass er auf verfallenden und einstürzenden Kirchen, welche die Frömmigkeit der Väter errichtet hat, auch auf vernachlässigten Altären, Paläste errichtet hat und selbst nicht nur purpurgekleidet, sondern auch vergoldet einherschreitet“ (Policraticus VI, 24).
Solche Kritik blieb in der Praxis folgenlos; sie belegt allerdings, dass die fortschreitende Institutionalisierung und Verrechtlichung des Papsttums und der Kirche ebenso wie die entsprechenden Entwicklungen im Bereich der Reformorden (s.u. S. 46–48) jeweils schon zu einem frühen Zeitpunkt von den Zeitgenossen als problematisch erfahren und kritisiert werden konnten. Dabei wurden allerdings vornehmlich einzelne kritikwürdige Phänomene beschrieben; die Entwicklung der päpstlichen Autorität im Ganzen wurde nicht in Frage gestellt. Das übergreifende Phänomen der Institutionalisierung lässt sich ohnehin erst in der Rückschau erfassen.