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Entscheidungsfindung

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Alle befragten Personen mit Behinderung schildern, dass zunächst eine Besichtigung der neuen Wohnung bzw. Wohnsituation stattgefunden habe. Im positiven Fall trug die Wohnbesichtigung dazu bei, die Entscheidungsfindung zu unterstützen: »Ich habe mir das Haus angeguckt, ja, das habe ich am 12. gemacht. Das gefiel mir richtig« (IP 6). Im Zuge des begrenzten Wohnangebotes ist ein schnelles Handeln von Vorteil, um die Zusage zu einer Wohnung zu erhalten:

»[…] man konnte eigentlich gar nicht so wirklich überlegen (.) in Ruhe überlegen und sich in Ruhe besprechen: Nimmt man die Wohnung jetzt oder nicht? Weil entweder nehme ich sie oder ich nehme sie nicht« (IP 4).

Hinzu kommen organisatorische Anforderungen, wie etwa behördliche Anordnungen, die vor Anmietung einer Wohnung geregelt sein müssen. Die professionellen Akteur*innen empfehlen die Besichtigung verschiedener Wohnformen und auch »ein Probewohnen […], um zu gucken, ob sich jemand wohlfühlt« (MA 3). Besichtigungen und Entscheidungen müssen jedoch teilweise erfolgen, wenn sich die Wohnung z. B. noch im Rohbau befindet, von anderen Personen bewohnt ist oder zukünftige Mitbewohner*innen abwesend sind, so dass es schwer für die Menschen ist, sich ein Bild von der Wohnsituation zu machen. Manche Wohnanbieter organisieren sogenannte Kontaktcafés, in denen der Wohnungssuchende neben verschiedenen Wohnformen auch die Bewohner*innen kennenlernen kann (MA 6). Dadurch, dass ein Probewohnen oder ein Rückzug in das vorherige Wohnsetting oft nicht möglich ist, wird der Umzug auch als »Einbahnstraße« und gerade »[…] für einen Menschen, der sein Leben in einer Einrichtung verbracht hat […]« (MA 2) als Herausforderung beschrieben.

Wohnwunschermittlung bei Menschen mit Komplexer Behinderung

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