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Das jüdische Gebet Alenu 1777

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Erstdruck in: Moses Mendelssohn und Georg David Kypke Aufsätze über jüdische Gebete und Festfeiern aus archivalischen Akten herausgegeben von Ludwig Ernst Borowski Prediger zu Königsberg. Ein Beitrag zur neuern Geschichte der Juden in Preußen, besonders in Beziehung auf ihre jetzt freiere Gebetsübungen. Königsberg im Verlag der Hartungschen Buchhandlung. 1791, S. 53–62. [hier: |]

JubA Bd. 10.1, S. 305–310. [hier: ||]

Das jüdische Gebet Alenu war ursprünglich ein Teil des Neujahrsgebetes, wurde jedoch seit etwa 1300 seiner großen Bedeutung wegen als Schluß in das tägliche Morgengebet der Synagoge aufgenommen. Das hier auszugsweise wiedergegebene Gebet lautet in deutscher Übersetzung:

„An uns ist es, zu preisen den Herrn des Alls, Huldigung darzubringen dem Schöpfer des Anbeginns, daß er uns nicht erschaffen gleich den Völkern der Länder und uns nicht den Familien der Erde gleichsetzte, auch nicht einen Teil von uns, und daß unser Los nicht ist wie dasjenige der Menge […]. Wir knien nieder, bücken uns und danken dem König der Könige, dem Heiligen, gelobt sei er, er wölbte den Himmel und gründete die Erde, der Sitz seiner Ehre ist im Himmel oben und die Stätte seiner Macht in den höchsten Höhen. Er ist unser Herr, keiner sonst…“

In vielen jüdischen Gebetbüchern der deutschsprachigen Länder ist bis heute an der hier durch Klammern […] gekennzeichneten Stelle eine Textpassage ausgelassen, die übersetzt heißt: „daß sie sich eitel und vergeblich niederwerfen und daß sie zum Herrn beten, und er rettet sie nicht“. Diese Auslassung wurde vorgenommen, weil um 1400 ein getaufter Jude namens Peter aufgetreten war und behauptet hatte, daß die Juden genau in dieser Passage des Gebets Alenu gegen das Gebet der Christen zu Jesus polemisieren, denn die hebräischen Buchstaben von „eitel“ (vorik) haben in der Summe denselben Zahlenwert wie „Jesus“ (jeschu). So wurde unterstellt, die Juden beteten „eitel“, aber meinten „Jesus“. Dieses Vorurteil setzte sich unter den Christen fest und führte dazu, daß Juden in einem Akt der Selbstzensur die entsprechende Passage in den Gebetbüchern ausließen. Dennoch war in Preußen am 28. August 1703 das judenfeindliche „Edict wegen des Juden-Gebeths Alenu“ erlassen worden: In den preußischen Synagogen sollten christliche Zensoren über die Einhaltung des Edikts, d.h. die Auslassung der inkriminierten Textpassage des Gebets Alenu wachen. Gegen Ende des 18. Jahrhunderts allerdings wurde dies in den meisten Synagogen längst nicht mehr praktiziert. Nur in der Königsberger Synagoge versah der Orientalist Georg David Kypke noch diesen Dienst. Kypke hatte im April 1777 bei den Behörden geklagt, dieses Gebet sei verdächtig leise und unverständlich gebetet worden. Daraufhin hat Mendelssohn auf Bitten der Königsberger Gemeinde hin seinen kurzen Text über das Gebet Alenu verfaßt. Mendelssohn wendet darin diesen kleinlichen Streit ins Grundsätzliche, indem er u.a. historisch gegen den Verdacht antichristlicher Inhalte des Gebets argumentiert und herausstellt, daß das Gebet Alenu eines der ältesten jüdischen Gebete ist und aus vorchristlicher Zeit stammt. Es kann also gar keine antichristlichen Passagen enthalten, weil es zum Zeitpunkt seiner Entstehung noch keinen Jesus und keine Christen gab. Auf Eingabe der Königsberger Gemeinde stellten die Behörden dann 1778 die Überwachung des Gottesdienstes ein.

Literatur:

Ismar Elbogen: Der jüdische Gottesdienst in seiner geschichtlichen Entwicklung, Frankfurt/M. 1924, S. 80f.; Alexander Altmann: Moses Mendelssohn. A biographical Study, London 1973, S. 308f.

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