Читать книгу Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen - Группа авторов - Страница 19

12.Interessenvertretungen, Beauftragte

Оглавление

Mit dem Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vom 9.11.2016 wurde ein neuer § 27a GO eingeführt, wonach die Gemeinde zur Wahrnehmung der spezifischen Interessen von Senioren, Jugendlichen, Menschen mit Behinderungen oder anderen gesellschaftlichen Gruppen besondere Vertretungen bilden oder Beauftragte bestellen kann. Diese Regelung hat lediglich klarstellende Wirkung und keine Auswirkungen auf die bereits in vielen Kommunen bestehenden freiwilligen Interessenvertretungen.

Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen

Подняться наверх