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Vorwort

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Seit dem Erscheinen der 42. Auflage der Textausgabe „Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen“ sind schon wieder rund drei Jahre vergangen. In dieser Zeit hat es zahlreiche Rechtsänderungen in der Kommunalverfassung gegeben. Eine zentrale Beachtung dürfte dabei das Gesetz zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der Covid-19-Pandemie in NRW (Epidemiegesetz) vom 15.4.2020 eingenommen haben. Mit diesem reagierte der Landtag kommunalverfassungsrechtlich auf die im Frühjahr 2020 aufgetretene Pandemie und ermöglichte grundsätzlich eine Übertragung der Entscheidungsbefugnisse des Rates auf den Hauptausschuss. Weitere Änderungen der letzten Jahre waren das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vom 9.11.2016. Hier wurde etwa die klarstellende Regelung aufgenommen, dass Gemeinden zur Wahrnehmung spezifischer Interessen von Senioren, Jugendlichen, Menschen mit Behinderungen oder anderen gesellschaftlichen Gruppen besondere Vertretungen bilden oder Beauftragte bestellen können. Des Weiteren wurde ein landesweit einheitlicher Mindest- und Höchstsatz beim Verdienstausfall festgesetzt. Neu ist auch, dass Ausschussvorsitzende einen Anspruch auf eine zusätzliche Aufwandsentschädigung haben, es sei denn, der Rat hat den jeweiligen Ausschuss per Hauptsatzung von dieser Neuregelung ausgeschlossen. Mit dem Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes zur Stärkung des Kreistags und zur Änderung kommunalrechtlicher, haushaltsrechtlicher und steuerrechtlicher Vorschriften vom 18.12.2018 wurden vielfache Änderungen vollzogen und unter anderem die Reform der Kreisordnung wieder rückabgewickelt (vollständige Aufhebung des Gesetzes zur Stärkung des Kreistags vom 15.12.2016). Das Gesetz zur Attraktivitätssteigerung des kommunalen Wahlamtes vom 2.4.2020 sowie der Zehnten Verordnung zur Änderung der Eingruppierungsverordnung hat überdies einige wichtige Änderungen zur Steigerung der Attraktivität des kommunalen Wahlamtes eingefügt. Mit dem NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG vom 29.9.2020 werden die in den Kommunalhaushalten durch die Corona-Pandemie entstandenen bzw. entstehenden Mindererträge bzw. Mehraufwendungen haushaltsrechtlich isoliert, um den kommunalen Haushaltsausgleich zu erleichtern und damit die finanzielle Handlungsfähigkeit für die Folgejahre abzusichern.

Mit der aktualisierten Auflage, in der alle Gesetzesänderungen bis Oktober 2020 berücksichtigt worden sind, erhalten Sie die wichtigsten Rechtsvorschriften der kommunalen Praxis an die Hand. Die Einführung gibt einen Überblick über die Bestimmungen der Gemeindeordnung.

Wir hoffen, die Textausgabe dient weiterhin als Ihr Begleiter bei ehren- wie hauptamtlichem Engagement in der Kommunalpolitik.

Köln/Düsseldorf, im Oktober 2020

Helmut Dedy

Dr. Bernd Jürgen Schneider

Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen

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