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4. Lenkende Gebühren

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Unter Lenkungsgebühren werden solche Gebühren verstanden, die durch ihre Auferlegung und Höhe das Bürgerverhalten steuern sollen. Sie sind von Verfassungs wegen nicht ausgeschlossen[477]. Neben die Rechtfertigung als Gebühr tritt hier die Prüfung des Lenkungszwecks, etwa im Sinne einer freiheitsrechtlich induzierten Zweck-Mittel-Relation.

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