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1. Verwaltungs- und Benutzungsgebühren

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Üblicherweise werden Verwaltungsgebühren und Benutzungsgebühren als Gebührentypen unterschieden. Während Verwaltungsgebühren für die Entgegennahme einer hoheitlichen Leistung erhoben werden, wird die Benutzungsgebühr dem Einzelnen für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen auferlegt. Beide Gebührentypen werden in den Kommunalabgabengesetzen der Länder definiert und normiert[480].

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