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(ii) Zeugen Jehovas

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In diesem Verfahren hatte der EuGH zu entscheiden, ob die Gemeinschaft der Zeugen Jehovas (Mit-)Verantwortliche für die Datenerhebung durch ihre Mitglieder während ihrer Tür-zu-Tür-Verkündigungsaktivitäten ist.420 Gegenständlicher Anknüpfungspunkt des Streits war der Umstand, dass die Mitglieder der Gemeinschaft im Rahmen ihrer Proklamationen personenbezogene Daten über die jeweiligen Anwohner erheben, damit diese Informationen im Rahmen erneuter Besuche verwendet werden können, etwa um Bezug zum letzten Besuch herzustellen.421

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Im Rahmen seiner diesbezüglichen Entscheidung statuiert der EuGH (auf abstrakter Ebene), dass bei der der Beurteilung, ob eine (gemeinsame) Verantwortlichkeit vorliegt, zu prüfen ist, ob die jeweilige Stelle die Verarbeitung zu ihrem eigenen Nutzen beeinflusst.422 Sollte dies der Fall sein, sei es wahrscheinlich, dass eine solche Beteiligung als eine (Mit-)Bestimmung der Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung zu werten und der jeweilige Akteur damit als (Mit-)Verantwortlicher anzusehen sei.423

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Auf den vorliegenden Fall angewandt, kommt der EuGH daher erstens zu dem Schluss, dass die Erhebung und anschließende Verarbeitung von personenbezogenen Daten über besuchte Personen in erster Linie den Interessen der Gemeinschaft der Zeugen Jehovas, nämlich der Verbreitung ihres Glaubens, zu dienen scheint und daher von ihren predigenden Mitgliedern hauptsächlich im Interesse der Gemeinschaft durchgeführt wird.424 Zudem verarbeite die Gemeinschaft die gesammelten Informationen über besuchte Personen für eigene Zwecke weiter, wie z.B. für das Führen von Listen von Personen, die in Zukunft nicht mehr besucht werden wollen.425 Ferner ermutige, koordiniere und organisiere die Gemeinschaft die Predigtaktivitäten auf einer abstrakten, aber (offensichtlich) hinreichend bedeutsamen Ebene.426 Dies manifestiere sich durch die Zuteilung der Gebiete an die Mitglieder sowie durch die Erteilung von Anweisungen und Anleitungen, wie bei der Durchführung der Verkündigungen und den damit verbundenen Gesprächen mit besuchten Personen vorzugehen sei, etwa durch Artikel, die in der Vergangenheit in ihren Zeitschriften veröffentlicht wurden.427

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