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b) Formale Anforderungen der Einwilligung aa) Erteilung durch die betroffene Person

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Weitere Voraussetzung für eine wirksame Einwilligungserklärung ist, dass sie von der betroffenen Person erteilt wird, also von der Person, auf die sich die zu verarbeitenden personenbezogenen Daten beziehen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Einwilligung in jedem Fall von der betroffenen Person selbst abgegeben werden muss. So ist die Erteilung einer Einwilligung bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen durch gesetzliche Vertreter zulässig.673 Ebenso ist die Erteilung durch einen Boten zulässig.674 Zur Wirksamkeit einer durch einen (bevollmächtigten) Stellvertreter erteilten Einwilligung siehe ausführlich Art. 7 Rn. 14f.

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